Ausführender: in der Regel ein Ingenieurbüro oder Fachbetrieb
Auszuführen möglichst im bezugsfertigen Gebäude bei betriebsbereiter Beschallungstechnik
► Einmessen der Induktionsschleifenanlage gemäß DIN EN 60118-4:2018,
- als Nachweis der ordnungsgemäßen Justierung der Anlage
- Messung an mindestens sechs Messpunkten
- Kontrollmessung der magnetischen Störfelder im Raum zur Sicherstellung des störungsfreien Schleifenbetriebes
- Frequenzanalyse des Nutz- und Störspektrums (letzteres bei festgestellten Störungen)
► Einstellen der Schleifenströme und des Metall Loss Correctors,
► Messung der Feldstärke und des Frequenzgangs nachDIN EN 60118-4:2018.
► Dokumentation der Messung und der Analyse